Das Staatsarchiv Bozen

Das Staatsarchiv Bozen ist ein Amt des Ministeriums für Kulturgüter und -aktivitäten und untersteht der Generaldirektion für Archivwesen.

Das Archivwesen wird in Italien im Wesentlichen durch das Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 1409 vom 30. September 1963 (mit den Abänderungen durch das Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 805 vom 3. Dezember 1975) und den Kodex für Kultur- und Umweltgüter (Gesetzesdekret Nr. 42 vom 22. Januar 2004) geregelt.

Für die Aufbewahrung und Behandlung von staatlichem Archivgut sind demnach im Prinzip zwei Behördengruppen zuständig:

Das Staatsarchiv Bozen verwahrt somit Archivbestände sowohl von Behörden der staatlichen italienischen Verwaltung als auch von staatlichen Behörden, die vor 1918, dem Jahr der Annexion Südtirols durch Italien, ihren Sitz auf dem Gebiet der heutigen Provinz Bozen gehabt haben. Dies gilt insbesondere für das Hochstift Brixen (bis zu seiner Säkularisierung 1803) und die österreichischen Verwaltungs- und Justizbehörden (Gerichte, Landgerichte, Kreisämter, Bezirksämter, Bezirkshauptmannschaften).

Seit dem Jahre 1986 nicht mehr im Staatsarchiv Bozen befinden sich die Archive nicht-staatlicher Verwaltungsbehörden (Grafschaft Tirol, Landeshauptmannschaften Bozen und Meran, Gemeinden, Grundbuchs- und Katastersachen) und die Kirchen-, Privat- und Körperschaftsarchive. Sie sind bei der Umsetzung eines Bereiches des sog. zweiten Autonomiestatutes an das Land Südtirol abgegeben (s. eigenen Abschnitt) worden

Dem Staatsarchiv Bozen obliegt außerdem die Aufsicht über die laufenden Archive von Behörden der staatlichen italienischen Verwaltung in der Provinz Bozen. Diese Aufgabe wird durch die Anwesenheit eines Archivars in bei den betreffenden Behörden eigens gebildeten Archivkommissionen gewährleistet und soll der Vorbereitung von Ablieferungen von Schriftgut der Behörden an das Staatsarchiv (in der Regel 40 Jahre nach Beendigung der Tätigkeit) sowie der korrekten Eliminierung von nicht archivwürdigem Material dienen.